Mario Eric Moss ist Attorney-at-Law (US-Rechtsanwalt) mit Zulassung beim New York State Bar* sowie deutscher Diplomjurist und verfügt über mehrjährige juristische Arbeitserfahrung in den USA.

Die Rechtspraxis von Herrn Moss konzentriert sich auf Fälle des US-amerikanischen Einwanderungs- und Visarechts (Immigration Law) mit Schwerpunkt im Bereich Einbürgerungen und insbesondere doppelte Staatsbürgerschaften / Beibehaltungsgenehmigungen sowie Green Cards, H-1B Arbeitsvisa und alle anderen Arten von US-Visa. Durch seine deutsch-amerikanische Erfahrung und Ausbildung verfügt er über ein besonderes Verständnis für die spezifischen einwanderungs- und visarechtlichen Belange seiner deutschsprachigen Mandanten.

Seine juristische Arbeitserfahrung umfasst desweiteren die mehrjährige Tätigkeit in der prozessrechtlichen Abteilung einer US-amerikanischen Anwaltssozietät, wo er an einer Vielzahl verschiedener wirtschaftsrechtlicher Streitsachen und gesellschaftsrechtlicher Fälle gearbeitet sowie die europäischen Rechtsbeziehungen der Sozietät geleitet hat. Darüberhinaus war er in Immigrations- und Strafrechtskanzleien in den USA beschäftigt.

Er hat als Podiumsmitglied und Organisator an mehreren wirtschaftlich und rechtlich orientierten Seminaren mit internationalem Bezug sowohl in den USA als auch in Europa teilgenommen und steht in Kooperation mit anderen internationalen Anwälten in den USA, Deutschland und anderen europäischen Ländern, die umfassend verschiedene Bereiche des internationalen und nationalen Rechts abdecken. Eine Übersicht über U.S. Immigration Law ist hier zu finden.

Herr Moss ist regelmäßiger Gastdozent für Internationale Rechtsvergleichung an akkreditierten juristischen Fakultäten in den USA und ist Mitglied der Immigration Lawyers Association (AILA). Er spricht fließend Englisch und Deutsch und verfügt über solide Französischkenntnisse.
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